Direktorium für den privaten Gottesdienst
Direktorium für den häuslichen und privaten Gottesdienst - Westminster
Direktorium für den häuslichen und privaten Gottesdienst der Westminster-Versammlung, mit Audio und kostenlosem PDF: ein Leitfaden für den Hausgottesdienst und die persönliche Andacht
VERSAMMLUNG IN EDINBURGH, 24. August 1647, Sitzung 10.
AKT zur Beachtung der Weisungen der GENERALVERSAMMLUNG für den geheimen und privaten Gottesdienst und die gegenseitige Erbauung; und zur Zurechtweisung derer, die den Familiengottesdienst vernachlässigen.
DIE GENERALVERSAMMLUNG genehmigt nach reiflicher Beratung die folgenden Regeln und Weisungen zur Förderung der Frömmigkeit und zur Verhütung von Spaltung und Schisma; und ernennt Diener und leitende Älteste in jeder Gemeinde, damit sie besondere Sorge dafür tragen, dass diese Weisungen beachtet und befolgt werden; ebenso, dass die Presbyterien und die Provinzialsynoden untersuchen und prüfen, ob diese Weisungen in ihren Grenzen gebührend beachtet werden; und dass sie diejenigen, die dabei als tadelnswert oder rügewürdig befunden werden, missbilligen oder rügen (je nach Art der Verfehlung). Und damit diese Anweisungen unter manchen nicht wegen der gewöhnlichen Vernachlässigung des eigentlichen Wesens der Pflicht des Familiengottesdienstes wirkungslos und nutzlos werden, verlangt und beauftragt die Versammlung ferner die Diener und leitenden Ältesten, in den ihnen jeweils anvertrauten Gemeinden sorgfältig zu erforschen und zu untersuchen, ob es unter ihnen eine oder mehrere Familien gibt, die diese notwendige Pflicht gewöhnlich vernachlässigen; und wird eine solche Familie gefunden, so soll das Familienoberhaupt zunächst privat ermahnt werden, seinen Fehler zu bessern; und sollte es darin verharren, so soll es ernstlich und traurig vom Konsistorium gerügt werden; wird danach festgestellt, dass es den Familiengottesdienst weiterhin vernachlässigt, so soll es wegen seiner Hartnäckigkeit in dieser Verfehlung vom Abendmahl des Herrn suspendiert und ausgeschlossen werden, da es billigerweise als unwürdig gilt, daran teilzunehmen, bis es sich bessert.
WEISUNGEN DER GENERALVERSAMMLUNG BETREFFEND DEN GEHEIMEN UND PRIVATEN GOTTESDIENST UND DIE GEGENSEITIGE ERBAUUNG; ZUR FÖRDERUNG DER FRÖMMIGKEIT, ZUR BEWAHRUNG DER EINHEIT UND ZUR VERMEIDUNG VON SCHISMA UND SPALTUNG.
NEBEN dem öffentlichen Gottesdienst in den Gemeinden, der in diesem Land gnädig mit großer Reinheit eingesetzt wurde, ist es angemessen und notwendig, dass der geheime Gottesdienst jeder einzelnen Person und der private Gottesdienst der Familien gefördert und eingesetzt werde; damit mit der nationalen Reformation das Bekenntnis und die Kraft der Frömmigkeit, sowohl persönlich als auch häuslich, gefördert werde.