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VI - Jede Familie soll von fremden Teilnehmern frei bleiben

VI - Jede Familie soll von fremden Teilnehmern frei bleiben

Beim Familiengottesdienst soll besondere Sorgfalt darauf verwendet werden, dass jede Familie für sich selbst bleibt, ohne Personen aus anderen Familien zu…

Beim Familiengottesdienst soll besondere Sorgfalt darauf verwendet werden, dass jede Familie für sich selbst bleibt, ohne Personen aus anderen Familien zu erfordern, einzuladen oder zuzulassen, außer denen, die bei ihnen wohnen, oder bei den Mahlzeiten, oder anderweitig bei einer rechtmäßigen Gelegenheit mit ihnen zusammen sind.