Kapitel XXIV. Von der Ehe und der Scheidung
Kapitel XXIV. Von der Ehe und der Scheidung
Kapitel XXIV. Von der Ehe und der Scheidung | Revisionen des WCF - Westminster-Standards
IV. Die Ehe darf nicht innerhalb der im Wort Gottes verbotenen Grade der Blutsverwandtschaft oder Schwägerschaft geschlossen werden. Noch können solche blutschänderischen Ehen jemals durch ein menschliches Gesetz noch durch die Zustimmung der Parteien legitimiert werden, sodass solche Personen als Ehemann und Ehefrau zusammenleben. Der Mann darf keinen Verwandten seiner Frau heiraten, der ihr näher verwandt ist, als es ihm bei seinen eigenen Blutsverwandten erlaubt wäre. Ebenso wenig darf die Frau einen Verwandten ihres Mannes heiraten, der ihm näher verwandt ist, als es ihr bei ihren eigenen Blutsverwandten erlaubt wäre.
Der abschließende Satz wurde wegen einer stärkeren Unterordnung unter die bürgerlichen Gesetze des Staates gestrichen.
Letztlich war dies eine Frage der Auslegung, im Einklang mit der historischen Strömung der Kirche.
Einer der großen Werte des Bekenntnisses des Glaubens von Westminster ist seine starke Bindung an das historische Christentum.
Der heutige Protestantismus hat sich tiefgreifend vom historischen Christentum entfernt.
Besonders seit dem 19. Jahrhundert.