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Kapitel XXXI. Von Synoden und Konzilien

Kapitel XXXI. Von Synoden und Konzilien

Kapitel XXXI. Von Synoden und Konzilien | Revisionen des WCF - Westminster-Standards

I. Zur besseren Leitung und zur größeren Erbauung der Kirche soll es Versammlungen geben, wie sie gewöhnlich Synoden oder Konzilien genannt werden.
II. So wie die Obrigkeiten rechtmäßig eine Synode von Dienern und anderen geeigneten Personen einberufen können, um sich in religiösen Angelegenheiten zu beraten und Rat einzuholen; ebenso können sich, wenn die Obrigkeiten erklärte Feinde der Kirche sind, die Diener Christi von sich aus, kraft ihres Amtes, mit anderen geeigneten, von ihren Kirchen abgeordneten Personen zu Versammlungen zusammenfinden.

I. Zur besseren Leitung und zur größeren Erbauung der Kirche soll es Versammlungen geben, wie sie gewöhnlich Synoden oder Konzilien genannt werden. Es obliegt den Aufsehern und übrigen Leitenden der einzelnen Kirchen, kraft ihres Amtes und der Vollmacht, die Christus ihnen zur Erbauung und nicht zur Zerstörung gegeben hat, solche Versammlungen anzuordnen und sich in ihnen so oft zu versammeln, wie sie es für das Wohl der Kirche für angebracht halten.

Auch hier liegt, wie wir bereits gesehen haben, der Grund dieser Veränderungen in der tiefgreifenden ekklesiologischen und politischen Wandlung des heutigen Protestantismus.