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Von der Beerdigung der Toten

Von der Beerdigung der Toten

Direktorium für den öffentlichen Gottesdienst der Westminster-Versammlung (1645): ein vollständiger Leitfaden für den reformierten öffentlichen Gottesdienst

WENN eine Person aus diesem Leben scheidet, soll der Leichnam am Tag der Beerdigung anständig vom Haus zu dem für die öffentliche Beerdigung bestimmten Ort begleitet und dort unverzüglich, ohne jede Zeremonie, beigesetzt werden.

Und weil die Gewohnheit, neben dem Leichnam oder zu ihm hin zu knien und zu beten, und andere ähnliche Gebräuche, an dem Ort, wo er liegt, bevor er zum Grab getragen wird, abergläubisch sind; und weil das Beten, Lesen und Singen, sowohl auf dem Weg zum Grab als auch am Grab selbst, grob missbraucht worden ist, den Toten in keiner Weise nützt, und sich in vielerlei Hinsicht als schädlich für die Lebenden erwiesen hat, wollen wir all dies beiseitelassen.

Wir halten es jedoch für sehr zweckmäßig, dass die christlichen Freunde, die den Leichnam zu dem für die öffentliche Beerdigung bestimmten Ort begleiten, sich Meditationen und Gesprächen widmen, die dem Anlass angemessen sind, und dass der Diener, wie bei anderen Gelegenheiten, auch in diesem Augenblick, wenn er anwesend ist, sie an ihre Pflicht erinnere.

Dies soll nicht dahingehend ausgedehnt werden, dass irgendeine bürgerliche Ehrbezeugung oder Rücksicht bei der Beerdigung verweigert wird, die dem Rang und Stand des Verstorbenen zu Lebzeiten angemessen ist.