Vom feierlichen öffentlichen Fasten
Vom feierlichen öffentlichen Fasten
Direktorium für den öffentlichen Gottesdienst der Westminster-Versammlung (1645), mit Audio und kostenlosem PDF: ein vollständiger Leitfaden für den reformierten öffentlichen Gottesdienst
WENN einem Volk große und bemerkenswerte Gerichte auferlegt werden, oder anscheinend bevorstehen, oder wegen einiger außerordentlicher, offenkundig verdienter Herausforderungen; ebenso wenn eine besondere Segnung gesucht und erlangt werden muss, ist das feierliche öffentliche Fasten (das den ganzen Tag andauern soll) eine Pflicht, die Gott von jener Nation oder jenem Volk erwartet.
Ein religiöses Fasten erfordert völlige Enthaltung, nicht nur von aller Speise (es sei denn, körperliche Schwäche verhindert offensichtlich das Durchhalten bis zum Ende des Fastens, in welchem Fall etwas genommen werden kann, wenn auch mit großer Mäßigung, um die Natur zu erhalten, wenn man kurz vor dem Zusammenbrechen steht), sondern auch von aller weltlichen Arbeit, allen Reden und Gedanken, und von allen körperlichen Vergnügungen und Ähnlichem (obgleich diese bei anderen Gelegenheiten erlaubt sind), von kostbarer Kleidung, Schmuck und Ähnlichem während des Fastens; und noch viel mehr von allem, was von anstößiger und beleidigender Natur oder Gebrauch ist, wie auffällige Trachten, üppige Gewohnheiten und Gesten, und andere Eitelkeiten beider Geschlechter. Wir empfehlen allen Dienern an ihren Orten, mit Fleiß und Eifer zu tadeln, wie bei anderen Gelegenheiten, und besonders bei einem Fasten, ohne Ansehen der Person, wenn dazu Anlass besteht.
Vor der öffentlichen Versammlung soll jede Familie und jede einzelne Person alle religiöse Sorgfalt anwenden, um ihre Herzen für ein so feierliches Werk vorzubereiten, und früh in der Gemeinde sein.
Der größte Teil des Tages soll, wie es zweckmäßig ist, dem öffentlichen Lesen und der Predigt des Wortes gewidmet werden, mit Psalmengesang, um die einer solchen Pflicht angemessenen Gefühle zu wecken, aber vor allem dem Gebet, zu diesem oder ähnlichem Zweck:
"Der großen Majestät Gottes, des Schöpfers, Erhalters und obersten Regierers der ganzen Welt, Ehre zu geben, um uns so mit heiliger Ehrfurcht und Furcht vor ihm zu erfüllen; seine vielfachen, großen und zarten Barmherzigkeiten anzuerkennen, besonders gegenüber der Kirche und der Nation, um unsere Herzen wirksamer vor ihm zu erweichen und zu beugen; die Sünden jeder Art demütig zu bekennen, mit ihren verschiedenen Erschwerungen; die gerechten Gerichte Gottes zu rechtfertigen, als weit weniger, als unsere Sünden verdienen; aber demütig und inbrünstig seine Barmherzigkeit und Gnade zu erflehen, für uns, die Kirche und die Nation, für unseren König und alle Obrigkeiten, und für alle anderen, für die wir beten müssen (je nachdem es das gegenwärtige Erfordernis verlangt), mit besonderer Dringlichkeit und Ausdehnung mehr als bei anderen Gelegenheiten; die Verheißungen und die Güte Gottes im Glauben anzuwenden für die Vergebung, Hilfe und Befreiung von den gefühlten, gefürchteten oder verdienten Übeln; und um die Segnungen zu erlangen, die wir benötigen und erwarten; zusammen mit der Hingabe unserer selbst, ganz und für immer, an den Herrn."
Bei all dem sollen die Diener, die der Mund des Volkes gegenüber Gott sind, von Herzen sprechen, nach ernster und vollständiger Vorbedachtsein darauf, damit sie sowohl selbst als auch ihr Volk sehr davon ergriffen und sogar dahingeschmolzen werden, besonders vom Schmerz über ihre Sünden; damit es wirklich ein Tag tiefer Demütigung und Betrübnis der Seele sei.
Es soll eine besondere Auswahl der Schriften getroffen werden, die gelesen werden sollen, und der Themen für die Predigt, die die Herzen der Zuhörer am besten für die besondere Angelegenheit des Tages bearbeiten können, und die sie mehr zur Demütigung und Buße bereit machen: wobei mehr auf jene Einzelheiten gedrängt werden soll, von denen die Beobachtung und Erfahrung jedes Dieners ihm sagt, dass sie am förderlichsten für die Erbauung und Reformation jener Gemeinde sind, der er predigt.
Vor Beendigung der öffentlichen Pflichten soll der Diener, in seinem eigenen Namen und dem des Volkes, sein Herz und das ihre verpflichten, dem Herrn zu gehören, mit dem bekannten Vorsatz und der Entschlossenheit, alles zu reformieren, was unter ihnen falsch ist, und insbesondere die Sünden, deren sie sich am bemerkenswertesten schuldig gemacht haben; und sich Gott zu nähern, und enger und treuer mit ihm in neuem Gehorsam zu wandeln, als je zuvor.
Er soll das Volk auch mit aller Dringlichkeit ermahnen, dass das Werk jenes Tages nicht mit den öffentlichen Pflichten desselben endet, sondern dass sie den Rest des Tages und ihres ganzen Lebens verbessern sollen, indem sie in sich selbst und in ihren Familien privat all jene frommen Gefühle und Vorsätze bekräftigen, die sie öffentlich bekannt haben, damit sie sich für immer in ihren Herzen festsetzen, und sie selbst spürbarer feststellen können, dass Gott einen süßen Wohlgeruch in Christus an ihren Handlungen gerochen hat, und sich ihnen gegenüber besänftigt, durch gnädige Antworten, in der Vergebung der Sünden, in der Beseitigung der Gerichte, in der Verhinderung oder Abwendung der Plagen, und in der Gewährung von Segnungen, die den Zuständen und Gebeten seines Volkes entsprechen, durch Jesus Christus.
Neben den von der Obrigkeit angeordneten feierlichen und allgemeinen Fasten halten wir es für zulässig, dass Gemeinden bei anderen Gelegenheiten Fasttage halten, je nachdem die göttliche Vorsehung ihnen einen besonderen Anlass gewährt; und auch, dass Familien dasselbe tun können, sofern es nicht an den Tagen geschieht, an denen sich die Gemeinde, der sie angehören, zum Fasten oder zu anderen öffentlichen Gottesdienstpflichten versammeln muss.