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Vom öffentlichen Lesen der Heiligen Schriften

Vom öffentlichen Lesen der Heiligen Schriften

Direktorium für den öffentlichen Gottesdienst der Westminster-Versammlung (1645), mit Audio und kostenlosem PDF: ein vollständiger Leitfaden für den reformierten öffentlichen Gottesdienst

Das Lesen des Wortes in der Gemeinde, das ein Teil des öffentlichen Gottesdienstes ist (in dem wir unsere Abhängigkeit von ihm und unsere Unterordnung unter ihn anerkennen) und ein von ihm geheiligtes Mittel zur Erbauung seines Volkes, soll von den Hirten und Lehrern durchgeführt werden.

Diejenigen jedoch, die sich für das Amt vorbereiten, dürfen gelegentlich das Wort lesen und ihre Predigtgabe in der Gemeinde ausüben, wenn das Presbyterium es erlaubt.

Alle kanonischen Bücher des Alten und Neuen Testaments (aber keines der gewöhnlich Apokryphen genannten) sollen öffentlich in der Volkssprache verlesen werden, gemäß der besten erlaubten Übersetzung, mit Klarheit, damit alle hören und verstehen können.

Die Länge des Abschnitts, der jeweils gelesen wird, wird der Weisheit des Dieners überlassen; es ist jedoch zweckmäßig, dass gewöhnlich bei jeder Zusammenkunft ein Kapitel aus jedem Testament gelesen wird; und manchmal mehr, wenn die Kapitel kurz sind, oder der Zusammenhang der Sache es erfordert.

Es ist notwendig, dass alle kanonischen Bücher der Reihe nach gelesen werden, damit das Volk den ganzen Leib der Schriften besser kennenlerne; und gewöhnlich soll, wenn die Lesung eines der Testamente an einem Tag des Herrn endet, sie am folgenden begonnen werden.

Wir empfehlen auch das häufigere Lesen jener Schriften, die der Leser für die Erbauung seiner Zuhörer am geeignetsten hält, wie das Buch der Psalmen und ähnliche.

Wenn der lesende Diener es für notwendig erachtet, einen Teil des Gelesenen auszulegen, soll er dies nicht tun, bis das ganze Kapitel oder der ganze Psalm beendet ist; und stets soll auf die Zeit geachtet werden, damit weder die Predigt noch die übrigen Ordnungen behindert werden oder ermüdend werden. Diese Regel soll bei allen anderen öffentlichen Handlungen beachtet werden.

Neben dem öffentlichen Lesen der Heiligen Schriften soll jede Person, die lesen kann, ermahnt werden, die Schriften privat zu lesen (und alle anderen, die nicht lesen können, wenn sie nicht durch Alter oder aus anderem Grund unfähig sind, sollen ebenso ermahnt werden, lesen zu lernen) und eine Bibel zu besitzen.