Vorwort der Versammlung (1647)
Vorwort der Versammlung (1647)
Die ersten fünfzehn Artikel der Kirche von England, von der Westminster-Versammlung revidiert, mit ihren Schriftbelegen, verglichen mit dem Text von 1638; kostenloses PDF
An das ehrenwerte Haus der GEMEINEN, im Parlament versammelt.
Die Versammlung erhielt bei ihrer ersten Sitzung einen Befehl beider ehrenwerten Häuser des Parlaments, datiert vom 5. Juli 1643, der sie aufforderte, die ersten zehn Artikel der 39 Artikel der Kirche von England in Erwägung zu ziehen, um deren Lehre von allen Verleumdungen und falschen Auslegungen zu befreien und zu verteidigen. In Befolgung dessen zogen sie die besagten ersten zehn Artikel sogleich in Erwägung. Danach erhielten sie einen weiteren Befehl für die neun nächstfolgenden und zogen dieselben dementsprechend in Erwägung. Da wir aber durch beide besagten Befehle allein auf die Klärung und Verteidigung derselben beschränkt waren, haben wir, obwohl wir uns zu diesem Zweck genötigt sahen, einige vorzunehmen, doch weniger Änderungen daran und Zusätze dazu gemacht, als wir es sonst für angemessen gehalten hätten, wenn uns die ganze Sache ohne eine solche Beschränkung überlassen worden wäre, da wir der Ansicht waren, dass noch viele Dinge mangelhaft blieben und auch andere Ausdrücke zu ändern wären. Und hierin kamen wir nur bis zur Vollendung von fünfzehn Artikeln, weil es beiden Häusern gefiel, uns durch einen Befehl vom 12. Oktober 1643 aufzutragen, den Rest beiseitezulegen und das Werk der Kirchenregierung in Angriff zu nehmen; und uns danach durch einen weiteren Befehl mit der Abfassung eines Glaubensbekenntnisses für die drei Königreiche gemäß der Feierlichen Liga und dem Bund zu beschäftigen. In diesem Bekenntnis haben wir nichts ausgelassen, was in den früheren Artikeln wesentlich und beizubehalten notwendig war. Nachdem wir es vollendet und beiden Häusern vorgelegt hatten, hätten wir davon abgesehen, diese fünfzehn Artikel vorzulegen (sowohl als ein in mehrfacher Hinsicht unvollkommenes Stück als auch, weil sich das Ganze allein auf die Kirche von England bezieht), wäre uns nicht durch einen Befehl des ehrenwerten Hauses der Gemeinen vom 7. Dezember 1646 anderes geboten worden. Demgemäß legen wir sie wie folgt vor.